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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Prüm e.V. findest du hier .
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Satzung
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Ortsgruppe Prüm e.V
Vom 01.07.2004
Änderung vom 23.03.2023
I. Name, Sitz, Zweck............................................................................................2
§1 Name, Sitz…………………………………………………………………... 2
§2 Zweck……………………………………………………………………….. 2
II.Mitgliedschaft und Gliederung…………………………………………….. 3
§3 Mitgliedschaft……………………………………………………………….. 3
§4 Verhältnis zu übergeordneten Gliederungen (z.B. Landesverband)………………………………………………………. 4
§5 DLRG-Stützpunkte………………………………………………………….. 5
§6 DLRG Jugend………………………………………………………………...5
III. Organe……………………………………………………………………... 5
§7 Jahreshauptversammlung…………………………………………………… 5
§8 Vorstand……………………………………………………………………...7
IV. Sonstige Bestimmungen…………………………………………………... 8
§9 Ordnungen, Richtlinien, Anweisungen, Prüfungen………………………… 8
§10 Ehrungen…………………………………………………………………… 8
§11 Material…………………………………………………………………….. 8
§12 Geschäftsordnung………………………………………………………….. 8
§13 Geschäftsjahr………………………………………………………………. 8
V. Schlussbestimmungen……………………………………………………… 9
§14 Satzungsänderungen………………………………………………………. 9
§15 Auflösung…………………………………………………………………. 9
§16 Inkrafttreten……………………………………………………………….. 9
I. Name, Sitz, Zweck
e.V.(DLRG). Sie gehört als Untergliederung zum DLRG Landesverband Rheinland Pfalz.
Sie führt den Namen „Deutsche Lebens-Rettungsgesellschaft Ortsgruppe Prüm “ (DLRG
Ortsgruppe Prüm). Nach der Eintragung führt sie den Namenszusatz „e.V.“
Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des
Ertrinkungstodes dienen. Hierzu gehören insbesondere
Rettungstauchern, Bootsführern, Funkern und Helfern für die Durchführung
des Kleinkinderschwimmens, sowie die Erteilung entsprechender Befähigungszeugnisse;
soweit diese Aufgaben nicht einer übergeordneten Gliederung wahrgenommen werden.
II. Mitgliedschaft und Gliederung
Vereinigungen, Behörden und Firmen werden. Sie erkennen durch ihre
Eintrittserklärung diese Satzung und die Satzung der übergeordneten DLRG Gliederung sowie die geltenden Ordnungen, Richtlinien und Anweisungen der DLRG an und übernehmen alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.
Einrichtungen und Veranstaltungen, ausgenommen Zusammenkünfte der Organe;
Darüber hinaus können den Beteiligten die durch das Verfahren entstandenen Kosten ganz oder Teilweise auferlegt werden. Es gilt die Schieds- und Ehrengerichtsordnung.
Jahreshauptversammlung festgelegte Jahresbeiträge zu leisten, die die entsprechende Anteile für die übergeordneten Gliederungen enthalten. Mitglieder
haben ferner etwaige durch die Jahreshauptversammlung festgelegte Aufnahmegebühren zu entrichten.
gewählt oder mit der Wahrnehmung der sich aus dieser Funktion ergebenden Geschäfte beauftragt werden.
(15)
Prüm e.V. die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus Absatz 2 sowie ihrer sonstigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der übergeordneten DLRG Gliederung bis zur Eröffnung der jeweiligen Tagung nachweist.
III. Organe
Anträge zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eine Woche vorher beim Vorstand eingereicht werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Hauptversammlung die Ergänzung bekannt zu geben. Anträge, die nach dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt eingehen oder in der Versammlung eingebracht werden (Dringlichkeitsanträge), können nur behandelt werden, wenn die anwesenden Stimmberechtigten mit zweidrittel Mehrheit die Behandlung zulassen.
Die in Nummer 3 bis 7 Genannten können einen Stellvertreter haben. Der
Schatzmeister und sein Stellvertreter dürfen nicht gleichzeitig
Vorsitzender, technischer Leiter oder stellvertretender technischer Leiter sein. Jedes Mitglied des Vorstands hat eine Stimme. Der Vorsitzende führt den Vorsitz im Vorstand.
Vorsandes kann nur auf einer Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Hauptversammlung mit einer Mehrheit von Zweidrittel der anwesenden Stimmberechtigten erfolgen.
IV. Sonstige Bestimmungen
e.V. erlassenen Ordnungen, Richtlinien und Anweisungen sind für alle Mitglieder bindend.
Personen, die sich durch besondere Leistungen auf dem Gebiet der Wasserrettung oder hervorragende Mitarbeit verdient gemacht haben, sowie langjährige Mitglieder können geehrt werden. Einzelheiten regelt die Ehrungsordnung.
Das zur Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben benötigte Material wird von der DLRG vertrieben. Material, das nicht über die DLRG bezogen wird, muss den Gestaltungsvorschriften der DLRG entsprechen.
Zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen kann der Vorstand der DLRG Ortsgruppe Prüm eine Geschäftsordnung erlassen. Die Geschäftsordnung muss mit der Geschäftsordnung der übergeordneten DLRG Gliederung in Einklang stehen. Es gilt für die DLRG Ortsgruppe Prüm e.V. die Geschäftsordnung der übergeordneten DLRG Gliederung sinngemäß.
§13 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
V. Schlussbestimmungen
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